Auskunfts- und Kopieanspruch nach BGH

Zahlreiche Daten werden von uns täglich gesammelt und von den entsprechenden Unternehmen gespeichert – durch Telefongespräche, E-Mail-Kontakt, Website-Aufrufe usw. Meist handelt es sich um Kommunikationsanbieter wie z.B. die Telekom oder Vodafone, im Prinzip kann aber jedes Unternehmen auf legitime Weise Kundendaten in ihren Systemen speichern. Die gespeicherten Daten reichen vom vollständigen Namen über Mail Adressen bis hin zu IP Adressen. Und auch Kommentare aus Telefongesprächen werden oft detailliert vermerkt.

Auskunftspflichten von Plattformbetreibern

Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichte in einer Pressemitteilung vom 21.02.2019 (Nr. 019/2019) seinen Beschluss, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens Fragen zur Auskunftspflicht über personenbezogene Daten im Wege der Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen zu stellen.