2. UPDATE: ePrivacy-Verordnung soll schnellstmöglich verabschiedet werden

Auch wenn das Inkrafttreten der ePrivacy-Verordnung weiterhin nicht abzusehen ist, könnte durch gewisse Stellungnahmen eine Art Beschleunigung stattfinden. Auch in diesem Bereich ist wahrscheinlich erneut mit einer Übergangsfrist zu rechnen. Verantwortliche sollten sich bereits im Vorfeld informieren, welche Schritte ergriffen werden könnten, um im Nachhinein nicht unter Zeitdruck zu geraten.

Datenschutzrichtlinie von Apple teilweise rechtswidrig

Datenschutzrichtlinie von Apple teilweise rechtswidrig

Das Kammergericht Berlin hat die Datenschutzrichtlinie von Apple aus dem Jahre 2011 für teilweise rechtswidrig erklärt. Dies geht aus einer entsprechenden Meldung auf juris hervor.
Die Vorinstanz, das Landgericht Berlin, entschied ebenfalls, dass die umstrittenen Regeln unzulässig waren. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Apple Sales International.