Datenschutzrichtlinie von Apple teilweise rechtswidrig
Das Kammergericht Berlin hat die Datenschutzrichtlinie von Apple aus dem Jahre 2011 für teilweise rechtswidrig erklärt. Dies geht aus einer entsprechenden Meldung auf juris hervor.
Die Vorinstanz, das Landgericht Berlin, entschied ebenfalls, dass die umstrittenen Regeln unzulässig waren. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Apple Sales International.