DS-GVO: Anforderungen an den E-Mail-Versand

DS-GVO: Anforderungen an den E-Mail-Versand

In einer aktuellen Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen werden die Grundbedingungen für den Versand von E-Mails aufgezeigt. Hiernach müssen E-Mails grundsätzlich geschützt sein, da bereits die Absender- und Empfängerangaben personenbezogen sein können. Ebenso können die Metadaten einen Personenbezug aufweisen. Weiter muss zwischen der Inhalts- und Transportebene unterschieden werden.

DSGVO Informationspflicht: Machen Sie sich das Leben leichter

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in Artikel 13 die Informationspflichten. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, betroffene Personen zum Zeitpunkt der Erhebung von Daten zu informieren und über ihre Rechte aufzuklären. Wir stellen Ihnen hier eine unkomplizierte Möglichkeit zur Umsetzung dieser Informationspflicht vor.

EU-DSGVO: Meldepflicht von Datenpannen innerhalb von 72 Stunden

EU-DSGVO: Meldepflicht von Datenpannen innerhalb von 72 Stunden

Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung muss ein Unternehmen alle Datenpannen dokumentieren (Art. 33 Abs. 5 EU-DSGVO). Kommt es zu einer Datenpanne, bei der ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen besteht, muss diese innerhalb von 72 Stunden – nach Bekanntwerden der Datenpanne – an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden. Betroffene Personen müssen hingegen nur informiert werden, wenn voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.

Meldepflicht der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde

Meldepflicht der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde

Mit der Einführung der EU-DSGVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet, den bestellten Datenschutzbeauftragen der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden. Nach der aktuellen Auffassung der Datenschutzbehörden sind externe Datenschutzbeauftrage durch den Verantwortlichen, also durch Ihr Unternehmen, der zuständigen Datenschutzbehörde zu melden. Eine zeitnahe Meldung ist dringend anzuraten.