Der Brexit wird auch Folgen für den Datenschutz haben, sowohl für die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen als auch für Unternehmen, Vereine, etc., die personenbezogene Daten verarbeiten. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e. V. (BvD) stellt in einem Beitrag ein Merkblatt zu den datenschutzrechtlichen Auswirkungen des Brexits zur Verfügung.
Nach den Angaben des BvD soll dieses Merkblatt beim korrekten Umgang bei den datenschutzrechtlichen Auswirkungen des Brexits eine Hilfestellung sein. Da durch den Austritt Großbritanniens aus der EU noch keine Übergangsregelungen bekannt sind, wird Großbritannien im ersten Moment ein Drittstaat, wie z. B. die USA. Hierbei sind besondere Maßnahmen in Bezug auf den Datenschutz zu ergreifen und zu beachten.
Das veröffentlichte Merkblatt ist ein erster Anhalt, was zu beachten ist. Bisher sind noch keine weitergehenden Übergangsregelungen bekannt.
Verantwortliche sollten sich daher jetzt mit dieser Thematik auseinandersetzen, um vorbereitet zu sein und schon jetzt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können, auch wenn nach neuesten Meldungen der Termin für den Austritt angeblich verschoben werden soll.
Weitere Informationen hierzu können in Beiträgen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und bei der Britischen Datenschutzbehörde ICO abgerufen werden.
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