Arbeitsrecht & Datenschutz: EU-Hinweisgeberrichtlinie
Bislang gibt es in einigen Unternehmen in Deutschland bereits Meldesysteme, durch welche Mitarbeiter die Möglichkeit haben, z.B. Missstände am Arbeitsplatz anonym zu melden.
Ab dem 17. Dezember 2021 soll dies mit der neuen EU-Hinweisgeberrichtlinie für alle Unternehmen mit 50 Mitarbeitern, 10 Millionen Euro Jahresumsatz und für alle Unternehmen aus dem Finanzsektor verpflichtend werden.