Achtung! Datenschutzprüfungen durch das BayLDA
Seit Oktober finden wieder regelmäßige Datenschutzprüfungen des Bayerischen Landesamts statt.
Seit Oktober finden wieder regelmäßige Datenschutzprüfungen des Bayerischen Landesamts statt.
Wer von dem neuen „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen für Unternehmen“ profitieren möchte, muss einiges beachten und umsetzen.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in Artikel 13 die Informationspflichten. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, betroffene Personen zum Zeitpunkt der Erhebung von Daten zu informieren und über ihre Rechte aufzuklären. Wir stellen Ihnen hier eine unkomplizierte Möglichkeit zur Umsetzung dieser Informationspflicht vor.
Mit der Einführung der EU-DSGVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet, den bestellten Datenschutzbeauftragen der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden. Nach der aktuellen Auffassung der Datenschutzbehörden sind externe Datenschutzbeauftrage durch den Verantwortlichen, also durch Ihr Unternehmen, der zuständigen Datenschutzbehörde zu melden. Eine zeitnahe Meldung ist dringend anzuraten.
Unser Managementsystem ist seit dem 19.01.2018 nach DIN EN ISO 9001:2015-11 sowie nach DIN EN ISO/IEC 27001:2017-06 zertifiziert.
Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen und melden uns umgehende bei Ihnen.