Informationspflichten nach der DSGVO
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat aktuell eine Umsetzungshilfe zu den Informationspflichten nach der DSGVO (Art. 13, 14, 21) in einem Beitrag bereitgestellt. Der Beitrag verweist zudem auf das entsprechende Kurzpapier der Datenschutzkonferenz (früher Art. 29 Gruppe).