Informationspflichten nach der DSGVO

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat aktuell eine Umsetzungshilfe zu den Informationspflichten nach der DSGVO (Art. 13, 14, 21) in einem Beitrag bereitgestellt. Der Beitrag verweist zudem auf das entsprechende Kurzpapier der Datenschutzkonferenz (früher Art. 29 Gruppe).

Die Umsetzungshilfe liefert für Verantwortliche einen Anhalt, wie die Informationspflichten erfüllt werden können. Sie reicht von den allgemeinen Datenschutzinformationen bis hin zu dem Widerspruchsrecht der Betroffenen. Insbesondere sind der Aufbau, einzelne Beispiele und auch ergänzende Informationen enthalten.

Diese Umsetzungshilfe ist für Verantwortliche ein erster Anhalt, wie die Betroffenen gem. der DSGVO zu informieren sind. Natürlich kann nicht jeder Einzelfall abgedeckt werden.

Durch die DSGVO und einige Vorfälle im Bereich des Datenschutzes hat sich das Empfinden vieler Betroffener bzgl. des Datenschutzes geändert, die Sensibilität ist gestiegen. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Betroffenen könnte das Vertrauen in den Verantwortlichen stärken und somit ein erstes Aushängeschild des Verantwortlichen und seines Unternehmens sein.

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